Vertragsabschluss
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung mit der Band THE SILVERTONES, vertreten durch Julia und Peter Prammerdorfer, Lastenstrasse 26a, A-9300 Sankt Veit an der Glan.
Arbeitsbedingungen
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt der Band vereinbarte Platz zur Verfügung steht und die Musiker zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zur Auftrittslocation haben. Der Veranstalter zeichnet für eine ordentlich abgesicherte Stromversorgung in unmittelbarer Nähe der Bühne verantwortlich. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zur Auftrittslocation ein rechtzeitiger Spielbeginn nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers.
Die Künstler sind in der Gestaltung ihrer Darbietung alleinverantwortlich unter Berücksichtigung der vorab getroffenen Abmachungen mit dem Auftraggeber.
Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Band nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Band THE SILVERTONES behält sich das Recht vor, durch übermäßige Verspätungen anfallende Wartezeiten, Spesen zu verrechnen.
Die Musiker der Band verpflichten sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und Spieldauer, sowie für den Auftritt und alle musikalischen Darbietungen.
Haftung für Schäden und Sicherheit
Die Haftung durch die Band THE SILVERTONES gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Band herbeigeführt wurde. Die Band übernimmt keine Haftung seitens des Auftraggebers für die Durchführung der Veranstaltung gestellten Materials, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit der Musiker. Schäden die vom Auftraggeber, deren Mitarbeiter, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber der Band und den Musikern entstehen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt im Besonderen bei transportablen Bühnen und den der Band zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie Schäden, die in einem adäquat- kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt der Band stehen. Stellt der Auftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung des Auftritts zur Verfügung, stellt er sicher, dass für die Durchführbarkeit der Veranstaltung die Räumlichkeiten geeignet sind.
Für Schäden an Instrumenten oder an technischen Anlagen der Band, welche von Veranstaltungsbesuchern hervorgerufen werden, haftet zur Gänze ebenso der Auftraggeber. Die Band übernimmt keine Haftung für etwaige Gehörschäden bei Veranstaltungsbesuchern.
Vertretungsrecht
Bei Verhinderung oder Erkrankung eines Musikers sind wir, mit Absprache des Auftraggebers, um Ersatz bemüht.
Veranstaltungsabsage und Stornogebühren
Die Stornierung eines vereinbarten Auftritts durch den Auftraggeber bedingt durch folgende Stornogebühren:
Ab Unterfertigungsdatum: 20 % des Gesamthonorars
Ab 3 Monaten vor der Veranstaltung: 35 % des Gesamthonorars
Ab 1 Monat vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamthonorars
Ab 14 Tagen vor der Veranstaltung: 70 % des Gesamthonorars
Ab 7 Tagen vor der Veranstaltung: 100 % des Gesamthonorars
Ausgenommen hiervon sind Stornierungen, die auf höhere Gewalt (lt. Rechtsprechung ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch äußerst vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, (z.B. Hochwasser, Erdbeben) zurückzuführen sind.
Ein Entfall der Veranstaltung durch mangelhafte Vorbereitung, Terminverschiebung oder Terminabsage seitens des Auftraggebers wird nicht als höhere Gewalt gewertet.
Honorar
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gesamtsumme binnen 14 Tagen ohne Abzüge zu überweisen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 7 Prozent pro Monat ab Fälligkeit. Kostenvoranschläge der Band sind verbindlich.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, werden dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt.
Dresscode
Für die Bandmitglieder gibt es keine festgeschriebene Kleiderordnung. Die Musiker stimmen die Kleidung dem Anlass entsprechend an. Zusätzliche Kundenwünsche hinsichtlich eines Dresscodes (bspw. einem Motto entsprechendes Styling) können nach Absprache mit dem Auftraggeber ggf. erfüllt werden.
Verpflegung
Der Auftraggeber übernimmt die Bereitstellung von ausreichend Getränken für die Auftragnehmer, sobald diese am Veranstaltungsort eingetroffen sind.
Unterbringung/ Reise
Der Veranstalter bezahlt die in der Pauschale festgelegte An- und Abreise sowie ggf. Übernachtung der Musiker.
Auftritt
Die Bandmitglieder sind in der Ausgestaltung und Darbietung des Programms frei. Art und Charakter der Darbietung sind dem Auftraggeber bekannt.
Künstlerischen Weisungen des Auftraggebers oder eines Dritten unterliegen die Auftragnehmer nicht.
Steuern und Gebühren
Der Auftraggeber übernimmt sämtliche Steuern und Gebühren, die aus Anlass des Auftrittes zu leisten sind, insbesondere an Verwertungsgesellschaften wie z.B.: AKM.
Die Musiker von THE SILVERTONES unterliegen ausschließlich der Kleinunternehmerregelung und verrechnen daher keine Umsatzsteuer.
Ausfallsklausel
Eine Leistung, ein Auftritt, ist jedenfalls dann (vorübergehend) unmöglich, wenn eine behördliche Untersagung (gestützt auf § 28 IfSG) vorliegt. Ferner kann die Leistungserbringung analog § 275 III BGB wegen Infektionsprävention abgesagt werden.
Führt höhere Gewalt z.B. Naturkatastrophen, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, technischer Ausfall u.Ä. zum Ausfall der Veranstaltung, wird die Band THE SILVERTONES von ihrer Leistungspflicht befreit. Ein Rücktritt des Auftragnehmers ist auch bei Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, eines der engagierten Künstler möglich.
Sonstiges
1.1.
Der Auftraggeber lässt dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung einen detaillierten Anfahrtsplan, ggf. Eintrittskarten, sowie alle nötigen Zufahrts- und Parkgenehmigungen zum Veranstaltungsort zukommen.
1.2.
Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer gilt als geschlossen, wenn der Auftraggeber das Angebot der Band THE SILVERTONES mündlich oder schriftlich annimmt oder dem Auftraggeber auf seine Zusage ein schriftlicher Vertrag bzw. eine Auftragsbestätigung zugeht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
Auf die gegenständlichen AGB kommen ausschließlich österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist St. Veit an der Glan.